Alle Jahre wieder, besonders in der Vorweihnachtszeit, kommt es zu kleinen „Hoppalas“, die jedoch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Gerade in dieser Zeit lassen sich manche dazu verleiten, trotz fehlender finanzieller Mittel ihren Liebsten ein Geschenk zu machen und begehen dabei einen Ladendiebstahl
Aber was bedeutet ein Ladendiebstahl rechtlich?
Beim Ladendiebstahl in seiner einfachen Form handelt es sich um einen Diebstahl im Sinne des § 127 StGB. So wird der Tatbestand erfüllt, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zuneigung unrechtmäßig zu bereichern. Das heißt, man muss den Gegenstand bewusst, ohne ihn bezahlen zu wollen, einstecken und behalten.
Was passiert, wenn man mehrere Diebstähle begeht?
Werden mehrere Diebstähle in zeitlich engem Zusammenhang begangen, kann dies unter Umständen zur rechtlichen Qualifikation als gewerbsmäßiger Diebstahl führen.
Wann liegt Gewerbsmäßigkeit vor?
Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn man sie mit der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen, und unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel handelt, die eine wiederkehrende Begehung nahelegen, oder zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant hat oder bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist.
Vereinfacht bedeutet dies, dass die Tatbegehung auf eine längerfristige Wiederholung ausgelegt sein muss und nicht nur als einmaliges Ereignis erfolgt. Zudem setzt Gewerbsmäßigkeit voraus, dass der Täter über dies dafür erforderlichen Fähigkeiten (etwas als geübter Taschendieb) verfügt oder entsprechende Hilfsmittel, wie zum Beispiel spezielles Werkzeug einsetzt. Gewerbsmäßigkeit wird auch dann angenommen, wenn jemand bereits zweimal entsprechende Taten geplant oder für zwei solcher Taten verurteilt wurde.
Wie wird ein Ladendiebstahl bestraft?
Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen einfachen Diebstahl, einen gewerbsmäßigen Diebstahl oder eine Tat im Rahme einer kriminellen Vereinigung handelt.
Während der einfach Diebstahl gemäß § 127 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen geahndet wird, droht bei einem gewerbsmäßigen Diebstahl gemäß § 130 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Liegen darüber hinaus noch weitere Deliktsqualifikationen vor, können
diese sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen.
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