Familienrecht
Das Familienrecht betrifft die persönlichsten und oft schwierigsten Entscheidungen im Leben. Wir begleiten Sie mit juristischer Präzision, Einfühlungsvermögen und klarer Kommunikation.
Von der ersten Orientierung bis zur abschließenden Vereinbarung oder Entscheidung sorgen wir dafür, dass Sie handlungsfähig bleiben und die nächsten Schritte kennen.
Klarheit und Orientierung von Beginn an
Scheidung, Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht erfordern nüchterne Entscheidungen – häufig in Drucksituationen. Wir strukturieren Ihren Fall, klären die Ausgangslage, priorisieren Maßnahmen, sichern Beweise und dokumentieren Zwischenergebnisse.
Unser Ziel sind tragfähige, faire und rechtskonforme Lösungen – ob einvernehmlich, in Verhandlungen oder vor Gericht.
So helfen wir
Scheidung & Trennung
Ob einvernehmlich oder streitig: Wir planen das Vorgehen, klären Vermögens-, Unterhalts- und Kindesbelange und bereiten alle Unterlagen vor. Wir verhandeln zielorientiert und vertreten Sie konsequent – damit eine klare, belastbare Lösung entsteht.
Obsorge & Kontaktrecht
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Wir entwickeln praktikable, stabile Regelungen und vertreten Sie entschlossen, wenn eine Einigung scheitert. Bei Konflikten koordinieren wir Gutachten und Nachweise– mit Blick auf eine kindgerechte, tragfähige Lösung.
Unterhalt
Wir prüfen die Anspruchsgrundlagen, berechnen den Unterhalt transparent und realistisch und setzen Ansprüche oder Einwendungen durch. Dabei dokumentieren wir Einkommen, Bedarf und Sonderaufwendungen und achten auf Vollstreckbarkeit und Dauerhaftigkeit der Regelung.
Eheverträge & Partnerschaftsvereinbarungen
Vorbeugen ist besser als streiten. Wir gestalten klare, rechtssichere Vereinbarungen – zu Vermögen, Unterhalt, Obsorge und Konfliktlösungsmechanismen – und schaffen so Verlässlichkeit für die Zukunft.
Vermögensaufteilung
Wir erfassen Vermögenswerte strukturiert, bewerten Belege, koordinieren nötigenfalls Gutachten und verhandeln eine gerechte Aufteilung. Wo erforderlich, sichern wir Vermögenspositionen, um spätere Durchsetzung zu gewährleisten.
Gewaltschutz & Notmaßnahmen
Bei häuslicher Gewalt oder akuter Bedrohung handeln wir sofort: einstweilige Verfügungen, Wegweisungen, Kontakt- und Annäherungsverbote. Wir koordinieren Nachweise, begleiten Sie durch das Verfahren und stellen Ihre Sicherheit in den Mittelpunkt.
Weitere Fachgebiete
Strafrecht
Verteidigung von der polizeilichen Einvernahme bis zur Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren– realistische Einschätzung, klare Strategie, zügiges Handeln.
Medienrecht
Schutz von Ruf und Privatsphäre, Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsforderungen, Veröffentlichung von Gegendarstellungen, Widerruf sowie Online-Löschung.