Polizisten verletzen? Schlechte Idee.

Es ist immer wieder in den Schlagzeigen zu lesen, dass Polizisten von Verdächtigen angegriffen oder sogar verletzt werden. Was genau aber bedeutet das?

Aber wann liegt eine Körperverletzung überhaupt vor?

Grundsätzlich ist der Tatbestand des § 83 StGB erfüllt, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Die vorsätzliche Tat ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagsätzen zu bestrafen. Ebenfalls ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?

Der Tatbestand der schweren Körperverletzung des § 84 StGB ist erfüllt, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit verursacht, oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt. In diesem Fall ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Was passiert, wenn man einen Beamten im Dienst verletzt?

Das Gesetz sagt, dass bei einer Körperverletzung (§ 83 Abs 1. oder Abs 2. StGB) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen, während diese ihre Aufgabe vollziehen oder ihre Pflichten erfüllen, der Täter ebenso mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist.

Konkret bedeutet das, dass selbst auch leichte Körperverletzungen gegen einen Beamten während er seine Aufgaben vollzieht, immer als schwere Körperverletzung geahndet wird und somit auch die höhere Strafdrohung des § 84 StGB zur Anwendung gelangt.

 

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Anwendbare Rechtsvorschriften

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Tatausgleich

Die Rechtsgrundlage befindet sich in § 204 StPO, der besagt, dass bei einer unmittelbaren Beeinträchtigung von Rechtsgütern einer Person der Beschuldigte bereit ist, für die Tat einzustehen und sich mit deren Ursachen auseinanderzusetzen.

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